Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der DKL GmbH (Stand November 2023)
1. Angebote und Vertragsabschluss
Für die Geschäftsbeziehungen und Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden und der DKL  GmbH gelten ausschliesslich die vorliegenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, welche absoluten Vorrang vor etwaigen Einkaufsbedingungen des Kunden haben. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Dieser Widerspruch gilt auch gegen den vom Kunden erklärten Vorrang seiner Geschäftsbedingungen. Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, insbesondere auch für Nachbestellungen vereinbart. Dies gilt auch dann, wenn sie bei zukünftigen Bestellungen nicht ausdrücklich in Bezug genommen werden oder der Kunde zu anderen Bedingungen bestellt, ohne dass wir ausdrücklich widersprechen. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen dadurch nicht berührt.
2. Schriftform
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
3. Preise
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“. Bei Polster-Montagearbeiten ist die Montage sowie die An- und Abfahrt im Preis enthalten. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen, für Inlandsgeschäfte wird sie in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
4. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Der Eigentumsvorbehalt setzt sich im Falle der Weiterverarbeitung und Belastung des gelieferten Gegenstandes in der Weise fort, dass jede Forderung des Kunden gegen den Dritten mit ihrer Entstehung auf uns übergeht bzw. als an uns abgetreten gilt. Wird die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware vom Kunden dergestalt mit einer anderen Sache verbunden, dass beide wesentlichen Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, so erwerben wir an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes (Rechnungspreises) unseres Miteigentumsanteils zur Sicherung unserer Ansprüche ebenfalls der Vorausabtretung. Eingriffe Dritter, die unseren Eigentumsvorbehalt berühren, sind uns unter Angabe der erforderlichen Unterlagen unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, Vereinbarungen mit Dritten, die dem Forderungsübergang entgegenstehen, sofort mitzuteilen. Ihm ist es untersagt, im Falle des Weiterverkaufs der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren mit dem Zweitkäufer zu vereinbaren, dass die ihm aus der Weiterveräusserung zustehende Kaufpreisforderung unabtretbar ist oder nur mit Zustimmung des Zweitkäufers abgetreten werden darf. Der Kunde trägt alle Kosten, die uns durch die Wiederinbesitznahme aufgrund des vorbehaltenen Eigentums entstehen. Machen wir von unserem Anspruch auf Herausgabe Gebrauch, sind wir berechtigt, -unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Kunden - den wieder in Besitz genommenen Kaufgegenstand nebst Zubehör durch freihändigen Kauf bestmöglich zu verwerten. Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Kunden die ihm nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherheiten nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt.
5. Lieferfristen
Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, und setzt uns der Kunde, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist, so ist der Kunde nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der ihm ebenfalls aus dem Verzug entstehende Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung ist, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung auf 50% des eingetretenen Schadens begrenzt. Die Haftungsbegrenzung auf vorhersehbare Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gilt nur, wenn der andere Vertragsteil ebenfalls Kaufmann im Sinne des Handelsrechts ist. Lieferverzögerungen, die auf höhere Gewalt, Feuer, staatliche Anordnungen, Streik, Aussperrung, Krieg oder Aufruhr u.a. von uns nicht verschuldete Ereignisse zurückzuführen sind, begründen keine Schadensersatzansprüche gegen uns und berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag. In solchen Fällen verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist entsprechend. Unsere Lieferzusagen erfolgen immer unter der Bedingung der eigenen Belieferung (Selbstbelieferungsklausel).
6. Porto und Verpackung
Porto und Verpackung werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Nachlieferungen werden spesenfrei ausgeführt, nicht aber Extra-Anfertigungen und Artikel, die normalerweise nicht am Lager geführt werden. Die Zustellgebühr für Pakete ist vom Empfänger zu tragen.
7. Mängelrügen und Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist für etwaige Mängel in Fällen, in denen es sich um einen Verbrauchsgüterkaufvertrag handelt, beträgt 12 Monate. In sonstigen Fällen beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate ab Annahme/Übergabe des Leistungsgegenstandes. Für eine Haftung wegen Vorsatzes bleibt es bei der gesetzlichen Frist; § 203 BGB ist ausgeschlossen. Die Mängelhaftung setzt jedoch eine schriftliche Mängelanzeige durch den Kunden innerhalb dieser Frist an uns voraus. Gem. § 439 BGB hat der Kunde zunächst lediglich einen Anspruch auf Nacherfüllung. Der Kunde hat hierbei zwei Nacherfüllungsversuche zu dulden; sollte auch der zweite Nacherfüllungsversuch fehlschlagen, ist der Kunde berechtigt, den vereinbarten Kaufpreis angemessen zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Soweit der Kunde berechtigterweise einen Schadensersatzanspruch geltend macht, ist dieser entsprechend der Ziff. 5. der vorliegenden AGB beschränkt. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die auf normalen Verschleiss und auf Überbelastung, missbräuchliche Verwendung, Vernachlässigung in der Pflege, klimatische Einwirkung zurückzuführen sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es bei bestimmten Polsterfarben (insbesondere gelb) in Einzelfällen zu Verfärbungen des Leders bei Nutzung durch abfärbende Kleidung kommen kann. Vorsorglich empfehlen wir die Polsterpflege mit unserem Pflegeset. Für von uns verwandte Teile und Zubehör, die nicht von uns hergestellt sind, leisten wir Gewähr nur im Rahmen der Garantiebestimmungen des Herstellers. Ansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleiben unberührt. Warenrücklieferungen können nur nach schriftlicher Vereinbarung vorgenommen werden. Die Rückgabe hat frei unserem Lager in Originalverpackung und einwandfreien Zustand zu erfolgen. Gem. § 439 Abs. 2 BGB hat der Verkäufer die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Der Versand erfolgt ab Werk auf Gefahr des Kunden.
8. Zahlung
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis 21 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank gem. § 1 Diskontsatz-Überleitungsgesetz p.a. zu fordern; die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Dies gilt auch für erfolgte Teillieferungen bzw. teilweise erledigte Dienstleistungen. Wechsel gelten ausdrücklich nicht als Barzahlung. Gegen unsere Ansprüche kann nur aufgerechnet werden, wenn die Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
9. Erfüllung
Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen sowie für alle Zahlungen ist der Sitz der Gesellschaft.
10. Gerichtsstand
Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Vollkaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten, Göttingen.
DKL
Lukas Unland
neuepolster.de
Lukas Unland
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